AUFSTOCKENDES ALG II

 

Wenn Sie nur ein geringes Einkommen haben, können Sie unter Umständen einen Anspruch auf aufstockendes Arbeitslosengeld (ALG II) haben. Dazu müssen Sie nicht arbeitslos sein. Auch Arbeitnehmer mit einem niedrigen Lohn, Selbstständige mit geringem Gewinn oder Bezieher von ALG I können aufstockend ALG II erhalten.

Es kann sich für Sie durchaus lohnen, einen Antrag auf ALG II beim kommunalen Jobcenter (Landratsamt Tuttlingen) oder im Rathaus zu stellen.

 

 

Landratsamt Tuttlingen 

Bahnhofstraße 100

78532 Tuttlingen

 

Tel.: 07461/926-0 oder 0 74 61/926-4400 (Infothek) 

www.landratsamt-tuttlingen.de