PROZESSKOSTENHILFE

 

 

Prozesskostenhilfe erhalten Sie, wenn

  • Sie über ein geringes Einkommen verfügen (z.B. Bürgergeld) und

  • ein gerichtliches Verfahren ansteht oder läuft, und Sie „hinreichend Aussicht auf Erfolg“ haben.

 

Sie tragen dann selbst keine Anwalts- und Gerichtskosten bzw. müssen dafür (wenn Ihr Einkommen über der Einkommensgrenze liegt) nur teilweise und in festgelegten Raten aufkommen.

Anträge und Informationen können Sie direkt bei einem Anwalt Ihrer Wahl, bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht oder online einholen bzw. beantragen.

 

Amtsgericht Tuttlingen           E-Mail:

Werderstraße 8                     

78532 Tuttlingen                    www.amtsgericht-tuttlingen.de

Tel.: 0 74 61/98-100

 

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag

von 09.00-11.30 Uhr

und 14.00-15.30 Uhr

 

Tipp: Wenn Sie in Ihren rechtlichen Fragen Unterstützung durch eine Anwältin oder einen Anwalt benötigen, können Sie Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe beantragen.