Wenn Sie Mitglied im Mieterverein sind, können Sie sich bei Fragen zu
Mieterhöhungen,
Wohnungsmängeln,
Nebenkostenabrechnungen und
zum Mietvertrag beraten lassen.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt z. Zt. 60,00 Euro im Jahr.
Bei Mängeln in den Wohnräumen (wie z.B. Schimmel oder Feuchtigkeit) haben Sie das Recht auf Mietminderung.
Die Schäden müssen genauestens dokumentiert werden (z.B. mit Fotografien) und können zusammen mit dem Mietvertrag dem Mieterverein vorgelegt werden. Dieser setzt sich mit dem Vermieter in Verbindung.
Die genaue Höhe der Mietminderung ist in der sog. „Hamburger Tabelle“ festgelegt, nach denen sich die meisten Gerichte in Deutschland orientieren